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12. April 2026

Zuflussprinzip: Wann gilt eine Einnahme wirklich als zugeflossen?

Häufig ermitteln Rechtsanwälte und andere Selbstständige ihre Gewinne mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei ist jedes Jahr zu prüfen, welche Einnahmen und Ausgaben welchem Jahr zugeordnet werden. Besonders rund um den Jahreswechsel spielt das eine große Rolle – etwa, wenn Honorare oder Rechnungen erst kurz vor oder nach dem 31. Dezember bezahlt werden.

In einem Fall hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entschieden:
Maßgeblich ist der Buchungstag – nicht der Wertstellungstag.

Der Fall: Zahlung kurz vor dem Jahreswechsel

Ein selbstständiger Designer musste Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen (also nach dem Zuflussprinzip).
Das Finanzamt war der Meinung, dass bestimmte Einnahmen – rund 30.000 Euro – schon im Jahr 2019 zu versteuern seien.
Begründung: Die Zahlung sei bereits am 31.12.2019 wertgestellt worden.
Gebucht wurde sie jedoch erst am 02.01.2020.

Der Designer widersprach. Er argumentierte, dass er erst im Januar 2020 über das Geld verfügen konnte, weil die Buchung zu diesem Zeitpunkt erfolgte.

Das Urteil: Verfügbar ist entscheidend

Das Gericht gab dem Designer recht.
Eine Einnahme gilt erst dann als zugeflossen, wenn der Unternehmer tatsächlich über das Geld verfügen kann – also wirtschaftlich Zugriff darauf hat.

Bei einer Überweisung auf das Bankkonto bedeutet das:

  • Nicht der Wertstellungstag, sondern
  • der Tag der Buchung ist entscheidend.

Denn erst mit der Buchung ist das Geld auf dem Konto sichtbar und nutzbar. Vorher kann der Unternehmer faktisch noch nicht darüber verfügen.

Im konkreten Fall konnte der Designer also erst am 02.01.2020 über den Betrag verfügen – und musste die Einnahme deshalb dem Jahr 2020 zuordnen.

Hinweis

Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt.
Es bleibt also abzuwarten, ob das höchste Steuergericht die Entscheidung bestätigt.
Kernfrage ist: Gilt die Einnahme bereits am Wertstellungstag oder erst mit der tatsächlichen Buchung als vereinnahmt?

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