13. April 2026
Soloselbständige: Was Existenzgründer steuerlich wissen sollten
Selbstständige arbeiten selbst und ständig – und Soloselbstständige tun das komplett allein. Gerade in der Gründungsphase müssen viele Entscheidungen getroffen und steuerliche Fragen geklärt werden.
1. Selbstständig oder gewerblich?
Wer sich selbstständig macht, sollte zuerst prüfen (am besten mit Hilfe eines Steuerberaters), welche Art der Tätigkeit vorliegt:
- Freiberufler wie Ärztinnen, Rechtsanwälte, Ingenieurinnen, Künstler oder Journalisten gelten als selbstständig – sie zahlen keine Gewerbesteuer.
- Gewerbetreibende (z. B. Onlinehändler, Handwerker, Berater mit Angestellten) zahlen Gewerbesteuer, sobald ihr Jahresgewinn über 24.500 € liegt.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie nicht nur die Steuerhöhe, sondern auch die Buchführungspflichten beeinflusst.
2. Einkommensteuer – die wichtigste Steuer für Soloselbstständige
Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuerart für Soloselbstständige.
Sie wird auf den Gewinn erhoben – also auf die Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
In der Regel genügt hierzu eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Typische Betriebsausgaben sind zum Beispiel:
- Miete oder anteilige Arbeitszimmerkosten
- Software- oder Buchhaltungs-Abos
- Fahrtkosten
- Weiterbildungen und Fachliteratur
- Anschaffungen und Abschreibungen
Bilanzierungspflicht besteht erst, wenn die Schwellenwerte von
800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr überschritten werden.
3. Umsatzsteuer: Neue Grenzen ab 2025
Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung modernisiert.
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie diese beiden Umsatzgrenzen einhalten:
- Umsatz im Vorjahr: höchstens 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich unter 100.000 €
Wird die 100.000‑€‑Grenze im Laufe des Jahres überschritten, endet die Steuerbefreiung sofort, und es gilt automatisch die Regelbesteuerung.
Wichtig:
In der Gründungsphase gibt es keinen Vorjahresumsatz – neue Unternehmen starten deshalb regelmäßig als Kleinunternehmen. Erst beim Erreichen der 25.000‑€‑Grenze wird Umsatzsteuer fällig.
Bis dahin erzielte Umsätze bleiben steuerfrei.
4. Freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Wer zu Beginn größere Anschaffungen oder Investitionen plant (z. B. Computer, Maschinen, Büroausstattung), kann sich freiwillig für die Regelbesteuerung entscheiden.
Vorteil: Die Vorsteuer aus diesen Ausgaben kann beim Finanzamt zurückgeholt werden.
Nachteil: An diese Entscheidung ist man mindestens fünf Jahre gebunden.
5. Vorauszahlungen und Buchhaltung
Nach der ersten Steuererklärung setzt das Finanzamt meist vierteljährliche Vorauszahlungen fest (für Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer).
Darum ist es ratsam, von Anfang an Rücklagen zu bilden, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Eine digitale Buchhaltung hilft nicht nur bei der Übersicht, sondern auch dabei, Fristen, Belege und steuerliche Chancen im Blick zu behalten.
Fazit und Praxistipp
Die steuerlichen Regeln für Soloselbstständige sind vielfältig – besonders in der Anfangsphase.
Wer seine Gewinnermittlung, die Umsatzsteuerregelung und die Liquiditätsplanung geschickt aufeinander abstimmt,
- vermeidet Risiken und
- nutzt steuerliche Vorteile optimal.
Gerade beim Start lohnt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen – er hilft, von Beginn an die richtigen Weichen zu stellen.
