13. April 2026
Schenkung von Unternehmensanteilen – Wann beginnt und endet die Behaltensfrist?
Wer Unternehmensanteile oder einen Betrieb erbt oder geschenkt bekommt, kann dafür steuerliche Vergünstigungen erhalten. Damit diese Steuerbefreiungen gelten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden – eine davon ist die sogenannte Behaltensfrist. Das bedeutet: Der Betrieb oder Unternehmensanteil muss für einen bestimmten Zeitraum behalten werden.
Das Finanzgericht Münster musste klären, wann genau diese Frist beginnt und endet.
Im konkreten Fall hatte der Vater seiner Tochter bereits im Jahr 2009 eine Unterbeteiligung an seinem Kommanditanteil eingeräumt. Diese Beteiligung wurde 2013 und 2015 schenkweise erhöht. Laut Vereinbarung sollte das Beteiligungsverhältnis bestehen, solange der Vater selbst an der Gesellschaft beteiligt war.
Im März 2020 verpflichtete sich der Vater, seinen gesamten Kommanditanteil zu verkaufen (rückwirkend zum 31. Dezember 2019). Die tatsächliche Freigabe der Anteile erfolgte jedoch erst im September 2021, nachdem die Europäische Zentralbank zugestimmt hatte.
Zunächst hatte das Finanzamt keine Schenkungsteuer festgesetzt, da es von einer vollständigen Steuerbefreiung ausging.
Später, im Juni 2023, änderte es jedoch den Steuerbescheid. Begründung: Die Behaltensfrist sei teilweise unterschritten, daher gelte die Steuerbefreiung nur anteilig.
Das sah das Gericht anders:
- Der Verkauf galt nicht schon mit dem Kaufvertrag im März 2020 als erfolgt.
- Maßgeblich war erst der tatsächliche Übergang der Anteile im September 2021.
- Erst dann gingen das wirtschaftliche Eigentum und die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Risiko und Initiative als Mitunternehmer) über.
Damit war die Behaltensfrist vollständig eingehalten, und die Klage der Tochter war erfolgreich.
Hinweis:
Bei Schenkungen oder Übertragungen von Unternehmensanteilen kann der Zeitpunkt des Übergangs entscheidend sein.
Lassen Sie sich daher vorab steuerlich beraten, um unnötige Steuern oder den Verlust von Befreiungen zu vermeiden.
