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13. April 2026

Neue Minijob-Grenze: Ab 2026 bis zu 603 € im Monat steuerfrei verdienen

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Minijobber bis zu 603 € im Monat verdienen – bisher lag die Grenze bei 556 €.
Der Grund: Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 13,90 € pro Stunde (2025: 12,82 €).
Weil die Minijobgrenze automatisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, bleibt das maximale Arbeitsvolumen mit etwa 43 Stunden pro Monat stabil.

Für wen sich ein Minijob lohnt

Egal ob im Privathaushalt oder als Aushilfe – ein Minijob bietet viele Vorteile, sowohl für Schüler, Studenten und Rentner als auch für Angestellte und Selbstständige:

  • Keine Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung
  • Nur kleiner Beitrag zur Rentenversicherung, von dem sich Minijobber auf Antrag befreien lassen können
  • Steuern werden meist pauschal mit 2 % erhoben – das übernimmt in der Regel der Arbeitgeber

Wenn diese Pauschalsteuer gezahlt wurde, müssen Minijobber ihren Verdienst nicht in der Steuererklärung angeben. Dann gilt die Steuerpflicht als erfüllt.

Was bei der Verdienstgrenze gilt

  • Die 603 €-Grenze muss im Durchschnitt des Jahres eingehalten werden.
  • In einzelnen Monaten darf sie vorübergehend überschritten werden, solange der Lohn nicht stark schwankt.
  • Bei zwölf Monaten Beschäftigung sind damit bis zu 7.236 € pro Jahr möglich.
  • Zuschläge für Sonn‑, Feiertags‑ oder Nachtarbeit bleiben steuerfrei.
  • Regelmäßige Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) zählen dagegen mit zum Verdienst.

In besonderen Fällen – etwa wenn ein Minijobber vertretungsweise einspringt und der Arbeitgeber den Grund dokumentiert – darf die Grenze kurzzeitig überschritten werden. Bis zu zwei Monate im Jahr ist dann das Doppelte erlaubt, also 1.206 € pro Monat, ohne dass der Minijobstatus verloren geht.

Ausblick

Ende Juni 2025 waren über sieben Millionen Minijobber registriert, darunter rund 259.000 Haushaltshilfen.
Zum 1. Januar 2027 steigt die Verdienstgrenze erneut – auf 633 € monatlich, da der Mindestlohn dann auf 14,60 € angehoben wird.

Hinweis:
Minijobs bleiben auch weiterhin eine flexible und steuerlich günstige Zuverdienstmöglichkeit – egal, ob zur Rente, neben dem Studium oder als Ergänzung zum Hauptjob.

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