13. April 2026
Kreditkarte von der Steuer absetzen – wann das möglich ist
Viele fragen sich bei der Steuererklärung: Kann ich auch die Kosten für meine Kreditkarte absetzen?
Die Antwort lautet – wie so oft im Steuerrecht: Es kommt darauf an.
Wann die Kreditkarte steuerlich absetzbar ist
Die Jahresgebühr einer Kreditkarte kann nur dann vollständig abgesetzt werden, wenn die Karte ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Tankrechnungen und Hotelkosten bei Dienstreisen
- Flug- oder Bahntickets für berufliche Termine
- Restaurantbesuche mit Kunden
- Gebühren für berufliche Seminare
- Fachliteratur oder andere berufliche Ausgaben
Wenn der Arbeitgeber die Kreditkarte stellt, kann der Arbeitnehmer nichts absetzen, da ihm keine eigenen Kosten entstehen.
Gemischte Nutzung: beruflich und privat
Wird die Kreditkarte sowohl privat als auch beruflich genutzt, muss der berufliche Anteil berechnet werden.
Dazu gehst du so vor:
- Alle Buchungen auf den Kreditkartenabrechnungen prüfen.
- Jede Ausgabe als privat oder beruflich kennzeichnen.
- Den Anteil der beruflichen Zahlungen am Gesamtumsatz berechnen.
- Genau dieser Prozentsatz der Jahresgebühr ist absetzbar.
Beispiel:
Ein Freiberufler bezahlt 2024 insgesamt 6.000 € mit seiner Kreditkarte. Davon entfallen 2.000 € auf berufliche Ausgaben.
Das sind 30 %, also kann er 30 % der Kreditkartengebühr als Betriebsausgabe ansetzen.
Tipp: Zwei Kreditkarten nutzen
Wer seine Karte oft nutzt – etwa als Freiberufler oder Selbstständiger – sollte über zwei Kreditkarten nachdenken:
eine für private und eine für berufliche Zahlungen.
Das macht die Trennung später deutlich einfacher.
Pflicht ist das aber nicht – das Finanzamt verlangt nur, dass private und berufliche Ausgaben klar getrennt werden können.
Hinweis für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sollten den Aufwand nur betreiben, wenn ihre Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr liegen.
Liegt man darunter, bringt die Aufteilung keinen steuerlichen Vorteil.
Nur wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag überschreiten, mindern sie das zu versteuernde Einkommen – und damit auch die Steuerlast.
