27. Mai 2026
Arbeitszimmer und Home-Office: Was Sie steuerlich absetzen können
Zielgruppe: Allgemein relevant – für Rechtsanwälte & Notare, Immobilienunternehmer sowie alle selbstständig oder angestellt tätigen Mandanten mit Home-Office-Nutzung
Ob Anwalt, Immobilienverwalter oder Vereinsvorstand – wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Was kann ich eigentlich steuerlich geltend machen? Die Regeln rund um das häusliche Arbeitszimmer und die sogenannte Home-Office-Pauschale haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Hier erfahren Sie, was aktuell gilt – und worauf Sie achten sollten.
Die zwei Wege zum Steuerabzug
Seit 2023 gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Kosten für das Arbeiten von zu Hause abzusetzen:
1. Das häusliche Arbeitszimmer Wer einen eigenen, abgetrennten Raum ausschließlich beruflich nutzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die tatsächlichen Kosten – also anteilige Miete, Strom, Versicherung usw. – vollständig absetzen. Voraussetzung: Das Arbeitszimmer muss der inhaltliche Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit sein. Alternativ können Sie statt der Einzelnachweise eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen – ohne aufwendige Belegnachweise.
2. Die Home-Office-Tagespauschale Wer kein klassisches Arbeitszimmer hat oder die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, kann alternativ eine Pauschale von 6 Euro pro Tag absetzen – maximal 1.260 Euro im Jahr (entspricht 210 Arbeitstagen). Diese Pauschale gilt für jeden Tag, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause ausgeübt haben und nicht zusätzlich Ihre reguläre Arbeitsstätte aufgesucht haben.
Wann liegt ein „richtiges" Arbeitszimmer vor?
Nicht jeder Schreibtisch in der Wohnung zählt steuerlich als Arbeitszimmer. Der Raum muss:
- klar vom Wohnbereich abgetrennt sein – eine offene Arbeitsecke oder ein Raumteiler reicht nicht,
- fast ausschließlich beruflich genutzt werden – ein Bett oder ein Kleiderschrank im selben Raum ist problematisch,
- der beruflichen Tätigkeit entsprechend ausgestattet sein – das heißt, Sie müssen dort mit Ihrem typischen Arbeitsmaterial tätig werden können.
Was ist der „Tätigkeitsmittelpunkt" – und warum ist das entscheidend?
Nur wer das Arbeitszimmer als inhaltlichen Kern seiner Tätigkeit nutzt, darf die tatsächlichen Kosten vollständig absetzen. Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Stunden Sie zu Hause sitzen, sondern ob die wesentlichen und prägenden Aufgaben Ihres Berufs dort erledigt werden.
Ein Beispiel: Ein Lehrer, der zuhause mehr Zeit mit Unterrichtsvorbereitung verbringt als in der Schule unterrichtet, hat seinen Tätigkeitsmittelpunkt dennoch nicht im Arbeitszimmer – weil das Unterrichten selbst die prägende Kerntätigkeit ist. Ein Schriftsteller hingegen, der hauptsächlich schreibt, sehr wohl.
Wer mehrere Tätigkeiten ausübt – etwa selbstständig berät und gleichzeitig angestellt arbeitet – muss besonders aufpassen: Die Finanzverwaltung beurteilt den Mittelpunkt anhand der Gesamtschau aller Tätigkeiten. Das kann dazu führen, dass Sie für keine der Tätigkeiten die vollen Kosten absetzen können, obwohl eine davon klar im Arbeitszimmer liegt.
Home-Office-Pauschale: Was gilt bei gemischten Arbeitstagen?
Wer an einem Tag sowohl im Home-Office als auch außerhalb (z. B. beim Mandanten oder auf einer Baustelle) tätig war, kann die Pauschale nur dann absetzen, wenn er die überwiegende Arbeitszeit – also mehr als die Hälfte – von zu Hause tätig war. Wer hingegen dauerhaft keinen anderen festen Arbeitsplatz hat (z. B. weil der Arbeitgeber keinen Büroarbeitsplatz stellt), kann die Pauschale sogar dann geltend machen, wenn er am selben Tag auch auswärts tätig war.
Praxishinweis
Führen Sie konsequent eine einfache Aufstellung der Tage, an denen Sie im Home-Office gearbeitet haben – mit Angabe ob ausschließlich zu Hause oder auch auswärts tätig. Diese Liste reicht in der Regel aus, um die Home-Office-Pauschale bei der Steuererklärung glaubhaft zu belegen. Bei einem Arbeitszimmer sollten Sie zusätzlich Belege für die anteiligen Kosten sammeln und die berufliche Nutzung dokumentieren.
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